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Ratgeber
Was ist Wohn-Riester?
Damit unterstützt der Staat nach Abschaffung der Eigenheimrente erstmals wieder den Wunsch vieler Verbraucher nach den eigenen vier Wänden. Bisher konnte die Riester-Rente nur in Form von Versicherungen, Bank- oder Fondssparplänen abgeschlossen werden. Diese Zeiten sind vorbei: Jetzt gibt es die staatliche Riester-Förderung (jährlich 154 EUR pro Erw./ 185 bzw. 300 EUR pro Kind) auch für Eigenheimfinanzierungen und Riester-Bausparverträge.
Was wird gefördert?
wenn diese Wohnung den Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten bildet, im Inland, allen EU-Ländern, Norwegen, Liechtenstein oder Island (ausgenommen der Schweiz) liegt und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt wird und nach dem 31. Dezember 2007 hergestellt oder angeschafft wurde.
Wie wird gefördert?
Wer einen Riester-Vertrag hat, kann bis zu drei Viertel oder 100% seines angesparten Vermögens vorzeitig zur Finanzierung seiner eigenen Immobilie entnehmen.
Und so funktioniert es:
Riester Bausparverträge gehören zu den geförderten Altersvorsorgeprodukten. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die selbstgenutzte Wohnimmobilie als Altersvorsorgeform zu fördern. Denn klar ist: Mietfreies Wohnen im Alter ist ein wichtiger Baustein für jede private Altersvorsorge.
Wie funktioniert der Riester-Bausparvertrag ?
Förderberechtigte Bausparer profitieren in jedem Fall von dem Riester Bausparvertrag. Während der Ansparphase fließen die Riester-Zulagen und Eigenbeiträge direkt in den Riester Bausparvertrag und werden verzinst. Je nach steuerlicher Situation können die Eigenbeiträge sogar zusätzlich noch als Sonderausgabenabzug bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Später, bei der Inanspruchnahme des günstigen Bausparkredites, profitieren Sie wiederum von den Riester Zulagen, da diese direkt als Tilgungssumme in den Bausparkredit einfließen und Ihre monatliche Rate beachtlich senkt.