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Ratgeber
Staatliche Bausparförderung
Wohnungsbauprämie
Sie erhalten nach dem Wohnungsbauprämiengesetz auf maximal zusätzliche 1.024 € Einzahlungen pro Jahr bei Verheirateten und maximal 512 Euro bei Ledigen 8,8 % Wohnungsbauprämie vom Staat dazu. Voraussetzung: Sie bewegen sich innerhalb der Einkommensgrenzen für die Prämie.
Die Wohnungsbauprämie wird gezahlt, wenn der geförderte Bausparvertrag wohnwirtschaftlich verwendet wird (z. B. für Renovierungen oder den Erwerb einer Immobilie).
Eine Ausnahme besteht nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen. Hier besteht eine flexible Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist - über das gesamte Guthaben kann frei verfügt werden. Diese Ausnahme kann jeder Bausparer einmal in Anspruch nehmen.
Wer ist berechtigt?
Die Förderung im Überblick
Vermögenswirksame Leistungen
Laut Vermögensbildungsgesetz können Sie jährlich 470 € (monatl. rund 40 €) vermögenswirksame Leistungen auf Ihrem Bausparvertrag anlegen. Ihr Arbeitgeber zahlt dann je nach Tarifvertrag seinen Betrag monatlich dazu. Zusätzlich erhalten Sie vom Staat auf Ihre VL von bis zu 470 € 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Sie die festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.