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Ratgeber
Einkommensgrenzen
| Bruttoeinkommen und Familienstand | Angestellte und Lohnempfänger |
| Alleinstehende ohne Kind | 20.960,- € |
| Alleinstehende, 1 Kind im Haushalt lebend | 23.564,- € |
| Eheleute, 1 Arbeitnehmer ohne Kinder | 40.912,- € |
| Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 1 Kinde | 46.720,- € |
| Eheleute, 1 Arbeitnehmer, 2 Kinder | 52.528,- € |
| Eheleute, 2 Arbeitnehmer ohne Kinder | 41.956,- € |
| Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 1 Kind | 47.764,- € |
| Eheleute, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder | 53.372,- € |
* wenn alle Kinder unter 16 Jahre alt sind
Die in der Tabelle angegebenen Beträge können sich im Einzelfall noch erhöhen, wenn höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als die Pauschalbeträge oder andere Abzüge (z.B. Versorgungsfreibetrag, Altersfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen) zu berücksichtigen sind. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900,- EUR für Alleinstehende und 35.800,- EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen). Auch bei Zahlung des Kindergeldes werden die Kinderfreibeträge (1.824,- bzw. 3.648,- EUR je Kind) und die Betreuungsfreibeträge für Kinder unter 16 Jahren (1.080,- bzw. 2.160,- EUR je Kind) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.