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Deshalb sollten Sie auf Wohn-Riester nicht verzichten

Die wichtigsten Fragen zum Thema Wohn-Riester

Der Staat spart mit, staatliche Förderung für Bausparer

Bauspartarife Ratgeber staatliche Förderung

Weshalb sollte man keinesfalls auf die Förderung durch Wohn-Riester verzichten?

Wohn-Riester fördert attraktiv den Erwerb von selbst genutztem Wohn-Eigentum. Egal, ob man bauen oder kaufen will oder vielleicht schon in den eigenen vier Wänden wohnt: Fast jeder erhält die Förderung. Es gibt keine Einkommensgrenzen.

Und wer profitiert am meisten?

Alle. Familien kommen durch die Kinderzulage in den Genuss einer hohen Förderung. Für viele Geringverdiener wird der Erwerb von Wohneigentum durch Wohn-Riester erst möglich. Besserverdiener profitieren von steuerlichen Vorteilen. Dazu geben sie die geleisteten Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung an. Jüngere bis 25 Jahre erhalten einen einmaligen Bonus in Höhe von 300 Euro. Und Ältere können sich mit Wohn-Riester bei Renteneintritt entschulden. Jeder profitiert.

Was sollten Förderwillige beachten?

Es wird nur der Erwerb von selbst genutzten Immobilien gefördert, nicht aber Modernisierungsmaßnahmen oder energetische Sanierung.

Heißt Erwerb, dass ich bauen oder kaufen muss?

Wohn-Riester eignet sich für alle, die konkret den Kauf oder Bau einer neuen Immobilie planen. Und für alle Unentschlossenen, die eventuell später in die eigenen vier Wände investieren wollen, aber mit Wohn-Riester schon jetzt das notwendige Eigenkapital aufbauen möchten. Aber auch wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen, lohnt sich Wohn-Riester. Sie können damit die Schulden bei Renteneintritt komplett tilgen.

Dürfen eigentlich alle wohn-riestern?

Anspruch auf staatliche Zulagen haben alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Beamte, Richter oder Soldaten, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Heute ist ja Mobilität stark gefragt. Wenn ich jetzt mit Wohn-Riester etwas gekauft habe, dann aber wegen Umzug, Scheidung o.ä. wieder verkaufen möchte. Ist da etwas zu beachten?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können die Zulagen auf eine neue selbst genutzte Immobilie übertragen werden. Dazu haben Sie vier Jahre nach Veräußerung Zeit, eine neues Objekt zu finden. Zum anderen können Sie innerhalb eines Jahres nach Veräußerung das geförderte Kapital auf ein anderes Riesterprodukt, zum Beispiel auf eine fondsgebundene Riesterrente, einzahlen. Falls Sie weder das eine noch das andere machen, müssten die Förderungen zurückgezahlt werden bzw. würde eine Nachbesteuerung erfolgen.

Und was passiert, wenn ich arbeitslos oder arbeitsunfähig werde?

Bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit kann der Vertrag ruhen. Auch kann die Sparrate an die aktuellen Möglichkeiten angepasst werden.

Es gibt Wohn-Riester-Bausparverträge und ein Wohn-Riester-Bauspardarlehen.Was ist der Unterschied?

Das Wohn-Riester-Darlehen wird aufgenommen, wenn der Kauf oder Neubau einer Immobilie finanziert werden soll. Die Tilgungsleistungen für dieses Darlehen werden dann gefördert. Das heißt, die staatlichen Zulagen werden zur Tilgung des Darlehens eingesetzt. Der Wohn-Riester-Bausparvertrag kann schon vor Finanzierungsbedarf abgeschlossen werden. Bei Zuteilung des Bausparvertrags kann man ein riestergefördertes Bauspardarlehen zum Bau- oder Kauf einer selbst bewohnten Immobilie nutzen. Von da an wird die Tilgungsleistung gefördert. Damit ist der Wohn-Riester das einzige Vorsorge-Produkt, das sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase gefördert wird. Es hilft doppelt, denn zuerst vermehrt es das Ansparen und später verkürzt es die Tilgung.

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