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Ratgeber
Bauspar-Vokabular
Sie beträgt je nach Tarif 1,0 oder 1,6 Prozent der Bausparsumme und wird entweder von den ersten Sparraten abgezogen oder separat vom Bausparer gezahlt.
Bei den meisten Tarifen ergibt sich die Höhe des Darlehens aus der Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben. Es gibt aber auch Tarife mit einem festen Darlehensanspruch von 50 oder 60 Prozent der Bausparsumme. Mitunter hängt die Darlehenshöhe auch von den erzielten Guthabenzinsen und der Höhe des Tilgungsbeitrags ab.
Der Zinssatz für das Bauspardarlehen beträgt meist 3,5 bis 4,0 Prozent, die Laufzeit sieben bis elf Jahre.
Bauspardarlehen dürfen nur für „wohnungswirtschaftliche Zwecke“ eingesetzt werden, vor allem zum Kauf, Bau oder zur Modernisierung von Häusern und Wohnungen, zum Erwerb von Bauland oder zur Ablösung von Altschulden.
Die Bausparsumme wird ausgezahlt, wenn der Vertrag die Zuteilungsvoraussetzungen (Mindestguthaben und Zielbewertungszahl) erfüllt. Ihre Höhe wird im Bausparvertrag vereinbart. Von der Bausparsumme hängen die Abschlussgebühr, das Mindestguthaben und der Tilgungsbeitrag ab.
Kennziffer für die individuelle Sparleistung eines Bausparers, von der die Zuteilung der Bausparsumme und mitunter auch die Darlehenskonditionen abhängen. In die Bewertungszahl gehen die Höhe der Sparraten im Verhältnis zur Bausparsumme und die Sparzeit, manchmal auch die Höhe des Tilgungsbeitrags ein. Sie wird an mehreren Stichtagen im Jahr ermittelt.
Sie beträgt oft 1,5 oder 2,0 Prozent des Bauspardarlehens. Die Gebühr wird auf das Darlehen aufgeschlagen und muss mit verzinst und getilgt werden. In vielen neuen Tarifen gibt es keine Darlehensgebühr mehr.
Der Effektivzins des Bauspardarlehens enthält neben dem Nominalzins auch die Darlehensgebühr und einen Teil der Abschlussgebühr. Ein günstiger Effektivzins sagt aber nichts über die Qualität eines Tarifs aus, weil die Sparphase nicht darin berücksichtigt ist.
Bausparer können jederzeit eine Erhöhung der Bausparsumme beantragen. Für den erhöhten Teil der Bausparsumme verlangen die Kassen eine Abschlussgebühr. Die Bausparkasse kann eine Erhöhung in bestimmten Fällen verweigern, etwa wenn der Bauspartarif inzwischen nicht mehr angeboten wird.
Er beträgt je nach Tarif meist 1,0 bis 1,5 Prozent. Bei einem Darlehensverzicht erhöht sich die Verzinsung in einigen Tarifen durch einen Zinsbonus.
Vor der Zuteilung des Vertrags muss der Bausparer bei den meisten Tarifen 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme ansparen.
Bei Tarifen mit Mehrzuteilung kann der Bausparer gegen Zahlung eines höheren Tilgungsbeitrags ein höheres Bauspardarlehen wählen.
Von den Bausparkassen vorgegebener Sparbeitrag (monatlich meist 3 bis 5 Promille der Bausparsumme), zu dem sich der Bausparer vertraglich verpflichtet. In der Praxis können Bausparer aber auch höhere Beiträge zahlen oder eine Zeit lang mit dem Sparen aussetzen. Sonderzahlungen sind allerdings von der Zustimmung der Bausparkassen abhängig.
Die Rate, die der Bausparer monatlich für Zins und Tilgung des Bauspardarlehens aufbringen muss. Bei Finanzierungstarifen ist der Tilgungsbeitrag oft auf 6 Promille der Bausparsumme festgelegt. Optionstarife lassen dem Bausparer ein Wahlrecht zwischen verschieden hohen Tilgungsraten. Oft hängt der Tilgungsbeitrag auch von der Höhe der Bewertungszahl oder des Darlehenszinssatzes ab.
Bei einigen Tarifen kann der Bausparer nach einer Mindestlaufzeit von beispielsweise zwei Jahren jederzeit die Zuteilung beantragen. Ein Mindestguthaben ist ebenso wenig erforderlich wie eine bestimmte Bewertungszahl. Für eine frühe Zuteilung muss der Bausparer allerdings Nachteile in Kauf nehmen, zum Beispiel einen hohen Tilgungsbeitrag, ein reduziertes Bauspardarlehen oder einen höheren Darlehenszinssatz.
Bewertungszahl, die ein Bausparvertrag vor der Zuteilung mindestens erreichen muss. Sie wird an den Bewertungsstichtagen von den Bausparkassen festgelegt.
Zeitpunkt, ab dem die Bausparkasse die Bausparsumme (Guthaben und Darlehen) zur Auszahlung bereithält.
Zeitraum, in dem die Bauparkasse alle Bausparverträge zuteilt, die am zugehörigen Bewertungsstichtag Mindestsparguthaben und Zielbewertungszahl erreicht haben. Die Zuteilungsperiode beginnt meist drei Monate nach dem letzten Stichtag und dauert dann drei bis sechs Monate.
(Quelle: Finanztest, 12/2005)